In der öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.03.2018 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Wald hat der Gemeinderat beschlossen, den Abstand bei 300 m zu belassen. Das Sitzungsprotokoll wird online gestellt, sobald es auf der Homepage der Gemeinde Wald verfügbar ist.

 

Vielen Dank für die Rückmeldungen und die vielen informativen und interessanten Gespräche.


Die folgenden Seiten sollen Sie darüber informieren was bzgl. der Sandgrubenerweiterung Rengetsweiler-Walbertsweiler geplant ist.

Beigelegt ist die Präsentation aus der ersichtlich ist, was angedacht ist, das Sitzungsprotokoll und entsprechende Zeitungsartikel.

Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und  informieren Sie sich.

Schön wäre natürlich, wenn Sie ihre Meinung weiter unten in der Kommentarbox abgeben würden.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Engagement.

UM WAS ES GEHT ...

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2017 im DGH in Walbertsweiler

 

TOP - 2 Quarzsandgrube Walbertsweiler-Rengetsweiler

Vorstellung der möglichen Erweiterung am Standort

Regionalfortschreibung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben

 

Dem Gemeinderat ging mit der Einladung eine Sitzungsvorlage zu. 

Die Sitzungsvorlage, bzw. die Präsentation finden Sie HIER

 

 Der Gemeinderat traf sich zu einer Besichtigung der Quarzsandgrube Walbertsweiler-Rengetsweiler an der Betriebszufahrt. Zur allgemeinen Information ging Herr Steidle auf die Eigenheiten des Quarzsandes und des Abbaugebietes ein.

Er führte aus, dass der Moränekies welcher in der Raumschaft abgebaut wird, zwischen 15.000 und 30.000 Jahre alt ist.

Im Gegensatz dazu ist der Quarzsand welcher sich von den Moränesanden durch den hohen Siliziumgehalt in Höhe von 95% unterscheidet, als Ablagerung aus dem urzeitlichen Jurameer zwischen fünf und dreizehn Millionen Jahre alt.

Es gäbe nur singuläre Standorte, an welchen der Quarzsand bis an die Oberfläche reichen würde.

In der Querzsandgrube Walbertsweiler-Rengetsweiler würden jährlich ca. 110.000 Tonnen Sand abgebaut werden. Dies würde in etwa 15 LKW-Ladungen am Tag entsprechen. Der überwiegende Teil des Sandes würde in das Werk nach Krauchenwies zur weiteren Veredelung transportiert werden.

Nach Aussage von Herrn Steidle liegt der Abbau des örtlichen Quarzsandvorkommens an der Grenze der Wirtschaftlichkeit.

Von einem Kubikmeter Abbaumaterial seien 45% nicht verwertbar.

Etwa 10% des Sandes ginge in die Schweiz. Die restliche Menge finde Verwendung als Sportplatz- und Rasensande, in der Industrie zur Glasherstellung und in der Bauwirtschaft für Bodenplatte, Putze, Beschichtungen und Betone.

 

Anschließend fand ein Durchgang durch die Sandgrube mit der Besichtigung des Abbaugebietes statt.

Weiter unten finden Sie Bilder des Durchganges.

 

Nach der Besichtigung der Sandgrube wurde die Gemeinderatssitzung im DGH Walbertsweiler fortgesetzt.

 

Bürgermeister Müller stellte heraus, dass es heute nicht darum gehe, über Genehmigungen zum Abbau von Quarzsand zu beraten, sonder dass der Anlass der heutigen Sitzung die Fortschreibung des Regionalplanes sei.

Der Regionalverband benötige bis Anfang Dezember ein Votum der Gemeinde bezüglich des Quarzsanabbaues.

Anschliessend bat er Herr Donath (Regionalverband) auf die Fortschreibung des Regionalplanes näher einzugehen.

Herr Donath vom Regionalverband stellte kurz die Aufgaben im Zuge der Regionalplanfortschreibung vor.

Dazu würde auch die Rohstoffsicherung, unter welche auch der Quarzsandabbbau falle, gehören. Im Regionalplan würden drei Gebietstypen ausgewiesen werden. Diese sind vorrangig Gebiete für den Abbau von Rohstoffen, welche einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren umfassen. Vorragngebiete zur Sicherung von Rohstoffen, welche den Zeitraum von 21 - 40 Jahre abzielen würden und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Rohstoffen, welche über einen Zeitraum von über 40 Jahren hinausgehen würden.

Nach den derzeitigen Abbauplänen seien noch Rohstoffreserven für die nächsten 4 - 5 Jahre vorhanden.

Herr Steidle wendete ein, dass weitere Reserven für 12 - 15 Jahre vorhanden wären.

Diese Quarzsandvorkommen seien derzeit allerdings als Vorbehaltfläche ausgewiesen.

Seiner Meinung nach würde es keinen Sinn machen, vom derzeitigen Abbaustandort abzuziehen und in 15 Jahren an der selbern Stelle den Abbau von Quarzsand wieder aufzunehmen und zu erweitern.

Dazu führte Herr Helberg vom Ing. Büro Taberg aus, dass eine Abbaufläche von 56 Hektar genehmigt sei. nun sei man mit dem Vorschlag weitere 39 Hektar auszuweisen an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau herangetreten.

Bislang hätte man mit dem Abbau einen Abstand von 300 m von der Bebauung eingehalten.

Würde diese Grenze einbehalten werden, hätte dies zur Folge, dass 40 % - 50 % des Querzsandvorkommens nicht abgebaut werden könnte und somit Rohstoff verloren ginge.

Um dies zu vermeiden, möchte die Firma Steidle mit dem Abbau bis auf 100 m an die Bebauung von Walbertsweiler heranrücken. Zur Reduzierung der Lärmemissionen würde ein Lärmschutzwall mit drei bis fünf Metern Höhe errichtet oder eine dauerhafte Lärmschutzwand westlich der Straße gebaut werden. Die Lärmschutzmaßnahmen müssten so ausgelegt werden, dass eine Lärmbelastung von 50 Dezibel eingehalten wird. Weiter würde die Firma Steidle auch zu dem Angebot stehen, eine Fußgängerunterführung unter der Landstraße hindurch zum Friedhof zu finanzieren.

Auf den Hinweis von Gemeinderat Riegger, dass die Erweiterung des Abbaugebietes nicht im Flächennutzungsplan enthalten sie, erklärte Herr Donath, dass der Regionalplan doe übergeordnete Planungsebene darstellen würde.

Bei der Ausweisung von Abbauflächen würde der Regionalverband dem Grundsatz folgen, vorrangig bestehende Abbauflächen zu erweitern, bevor neue Lagerstätten erschlossen würden. Bei der Ausweisung von Flächen für die Rohstoffsicherung würde der Flächennutzungsplan keine tragende Rolle spielen.

Daraufhin äußerte Gemeinderat Riegger seine Bedenken, dass die Erweiterung der Abbaufläche zu nahe an Walbertsweiler heranrücken würde und neigte dazu, einen Abstand von 300 m zur Wohnbebauung bei zu behalten.

Gemeinderat Blum fand es ungewöhnlich, dass die durch den Quarzsandabbau verursachten Lärmemissionen berechnet und nicht gemessen würden. Weiter wollte er wissen, welche Vorteile die Erweiterung der Abbauflächen für die Gemeinde bringen würde.

Bürgemeister Müller antwortete, dass er keine steuerlichen Auskünfte geben dürfte, jedoch werde die Gewerbesteuer dort veranlagt, wo sie entsteht. Herr Steidle fügte hinzu, dass die Gewerbesteuer infolge des Quarzsandabbaues zwischen der Stadt Meßkirch und der Gemeinde Wald aufgeteilt würde.

Gemeinderat Veeser fragte, wie lange nach dem zugriff auf die betreffenden Grundstücke Quarzsand in Ortsnähe abgebaut wird, bzw. wie lange die Sandgrube in diesem Bereich offen bliebe. Herr Steidle erwiderte, dass die Absetzbecken zwischen 10 und 15 Jahren Bestand hätten. Hingegen würden die Abbauflächen nach 5 bis 8 Jahren rekultiviert werden. Seitens der firma Steidle sei man bestrebt, in Bebauungsnähe schnell abzubauen und zu rekultivieren. Für den Quarzsandabbau würde eine Fläche von 1,5 Hektar im Jahr benötigt.

Herr Haßdenteufel (Fa. Steidle) ergänzte, dass bei einer Reduzierung des Abbaubestandes zur Wohnbebauung auf 100 Metern eine Abbauflöche von 20 Hektar gewonnen würde, welche für den Abbauzeitraum von 13 - 14 Jahren reichen würde. Herr Helbach erwähnte, das das Landesamt für Energie, Rohstoffe und Bergbau den Abbau nur genehmigen würde, wenn der betreffende Antragsteller schon über den überwiegenden Teil der Abbaufläche verfügen würde.

Mit den betroffenen Grundstückseigentümern werde in der Regel eine privatwirtschaftliche Einigung angestrebt.

Herr Steidle wies noch darauf hin, dass für die Einholung der Abbaugenehmigung ca. 5 Jahre benötigt würden.

Auf die Frage von Gemeinderat Hipp, wem letztendlich der Lärmschutzwall gehören würde, antwortete Bürgermeister Müller, dass dies noch geklärt werden müsste, zumal die betreffenden Grundstücke bis an das Straßengrundstück heranreichen.

Gemeinderat Blum wollte wissen, ob der Quarzsandabbau Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel hätte. Herr Steidle erwiderte, dass beim bisherigen Abbau kein Grundwasser angetroffen wurde und dieses sich etwa 50 m unter der Geländeoberfläche befinde. Weiter wollte Gemeinderat Blum wissen, wie künftig der Betriebsverkehr verlaufen wird, bzw. ob eine andere Ausfahrt kommen würde. Herr Steidle erklärte, dass sich an der Situation nichts ändern wird. Für den abgebauten Quarzsand gäbe es einen regionalen Absatzmarkt, so dass es auch in Zukunft bei 15 LKW-Transporten pro Tag bleiben wird.

Ebenso würde das Werk am bisherigen Standort verbleiben, lediglich die Bandstraße würde verlängert werden. Auf die Frage von Gemeinderat Veeser, welchen Abbauabstand zum Schönbrunnerhof eingehalten werde, führte Herr Haßdenteufel aus, dass im bereits genehmigten Abbauverfahren 100 m vorgegeben waren. Sobald sich der Abbau dorthin verlagern wird, werde man als Lärmschutz einen Erdwall aus Mutterboden zum Anwesen hin errichten.

Herr Steidle fasste zusammen, dass es für die Gemeinde zwei optionen gäbe.

Entweder spreche sich die Gemeinde gegen die Gewährung eines Zusatznutzes dafür aus, dass mit der Abbaufläche bis 100 m an die Bebauung herangerückt werden kann, oder es werde ein Abbauabstand von 300 m gefordert. Dann würde die Fläche zwischen 100 m und 300 m zur Wohnbebauung hin weiterhin Vorbehaltsfläche bleiben, wobei es dann der Zukunft überlassen bleibt, ob man später nochmals an dieses Rohstoffvorkommen herankommt.

Gemeinderat Hahn wollte von Herrn Donath wissen, zu welcher lösung der Regionalverband tendiere. Herr Donath erwiderte, dass es Aufgabe des Regionalverbandes sei, Rohstoffvorkommen zu sichern und mit der Ausweisung der abbauwürdigen Lagerstätte als Vorbehaltsfläche sei dem Genüge getan.

Daraufhin fragte Gemeinderat Hahn nach, wann aus einer Vorhaltefläche eine Vorrangfläche würde. Herr Donath antwortete, dass dies ein Abwägungsvorgang sei, welcher sich in der nächsten Regionalplanfortschreibung stellen würde.

Auf die Frage von Gemeinderat Jäger, ob in der heutigen Sitzung etwas entschieden werden müsste, erklärte Bürgermeister Müller, dass der Regionalverband für das weitere Verfahren ein Signal der Gemeinde benötigen würde.

Gemeinderat Riegger sprach sich dafür aus, die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen und eine Bürgerversammlung abzuhalten.

Bürgermeister Müller entgegnete, dass dazu das Stadium noch zu früh sei.

Gemeinderat Hipp sah sich nicht in der Lage heute eine Entscheidung über die Einhaltung eines Abbauabstandes von 100 m oder 300 m zu treffen. Herr Donath wendete ein, dass man die Planung auch belassen könnte und erst im Verfahren der Offenlage der Planung entscheiden könne, den Abbauabstand von 300 m auf 100 m zu reduzieren.

Bürgermeister Müller fasst zusammen, dass der Gemeinderat noch Zeit für die Entscheidung benötige und schlug deshalb vor, dem Regionalverband kein Signal zur Reduzierung des abbauabstandes auf 100 m zu geben. Von der Gemende werde dann im Zuge der Offenlage dazu eine Stellungsnahme abgegeben.

Der Gemeinderat war mit diesem Vorschlag einverstanden und beschloss bei der Enthaltung von Gemeinderätin Krall einstimmig:

 

 

Es wird derzeit noch keinen Beschluss darüber gefasst, ob das Abbaugebiet näher an die Ortschaft Walbertsweiler heranrücken kann. Die Entscheidung hierüber wird im Zuge der Regionalplanfortschreibung nach einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung gefällt.

BLDERGALERIE


PRO

CONTRA


- Minderung der Lebens- und Wohnqualität

- Entsprechende Minderung der Grundstücks- und Immobilienwerte

- Rundweg Walbertsweiler-Wald wird von vielen genutzt und muss

   leider entfernt werden.

- Sandstaubemissionen

- Lärmemissionen

- Massiver Eingriff in die Natur 

- .......

 



KOMMENTARBOX

Bitte hinterlassen Sie hier Ihre Kommentare, Bedenken, Wünsche, Anregungen, ......

Wir werden dies bei Pro und Contra aktuell halten.

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Kommentare: 9
  • #1

    Otto (Montag, 26 Februar 2018 21:23)

    Im letzten Jahrhundert wurden die Dörfer von der Braunkohle verschluckt, in diesem Jahrhundert vom Quarzsand. Leider steckt ja in jedem Microchip Silizium. In jedem Handy, Fernseher, und so gut wie allen anderen elektrischen Geräten in denen Halbleiter sind.

    Eine Riesen Grube vor der Haustür damit Steidle den Rubel rollen lassen kann und die Gärtner in Deutschland ihren Rasen und ihr Beet schön haben. Nein Danke. Dafür muss man sich nicht eines der Dicht besiedelten Länder aussuchen und die Anwohner mit Staub, Lärm und Wertverlust des Eigentums belasten.

    Zumal die Grube in Walbertsweiler vermutlich nicht so einen großen Wirtschaftsfaktor für die Gemeinde Wald darstellt, dass gleich 100 Arbeitsplätze verloren gehen.

  • #2

    Helmut (Dienstag, 27 Februar 2018 15:36)

    Eine Sandgrubenerweiterung bis an die Wohnhäuser?
    Feinstaub- und Lärmbelästigung zweitrangig vor Unternehmerinteressen.

    Schon die Sitzungsvorbereitung des Bürgermeisters "Gemeinderäte fühlen sich überrumpelt" lässt Kumpanei vermuten.

    Übernimmt die Firma Steidle auch den Wertverlust der Häuser?

    Die Feinstaubbelastungen in den bereits vorhandenen Sandgruben sind höher als in Stuttgart am Neckartor und auch höher als die WHO-Empfehlungen!
    Alles im Internet nachzuschlagen.

  • #3

    Elmar (Dienstag, 27 Februar 2018 18:37)

    Der Verlust der Lebensqualität der Walberstweiler Bürger und der Wertverlust der Häuser wären so enorm, so dass es selbstverständlich ist, dass Bürgermeister und Gemeinderäte gegen eine Erweiterung der Sandgrube näher als 300 Meter stimmen müssen, um Schaden abzuwenden. Eigentlich bedarf es keiner Diskussion.

  • #4

    Benedikt (Mittwoch, 28 Februar 2018 07:04)

    Warum eine Erweiterung nach Westen, direkt an das Wohngebiet.
    Die bereits genehmigte Fläche lässt doch weiteren Abbau nach Süden, Osten und auch nach Norden zu.
    Durch die Erweiterung wird die Gesundheit der Walbertsweiler Bewohner durch Staub und Lärm geschädigt.

  • #5

    Joachim (Mittwoch, 28 Februar 2018 15:01)

    Eine Kiesgrube so nah an einem Wohngebiet mit vielen Familien ist möglicherweise eine Gefahrenquelle für spielende Kinder.
    Entstehung von Feinstaub, besonders für kleine Kinder und ältere Menschen belastend und schädlich
    Lärmbelästigung durch den Abbau selbst und den Transport.
    Wertminderung der Grundstücke und Häuser.

    Es kann kein vorrangigeres Gut als die Lebensqualität und die Gesundheit der Bürger geben.

    Wir Bürger bauen daher auf die Unterstützung des Bürgermeisters und des gesamten Gemeinderates, die Erweiterung zu verhindern und zählen auf die Wahlversprechen

    ... uns für das Wohl der Bürger einzusetzen
    ... bei neuen Planungen die Interessen der Bürger zu vertreten
    ... unsere Gemeinde als lebenswerte und zukunftsfähige Heimat zu erhalten

  • #6

    Claudia (Dienstag, 06 März 2018 07:45)

    Hier mal eine kurze Info zum Feinstaub.
    Schon eine geringe Erhöhung der Werte kann gesundheitliche Folgen haben!
    https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/media/mid/gesundheitsgefahren-durch-feinstaubbelastung/

  • #7

    Helmut (Freitag, 09 März 2018 15:56)

    Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit

    Die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation für Feinstaub liegen weit unter denen der Europäischen Union.

    Laut WHO-Recherchen verkürzt Feinstaub das Leben jedes Deutschen im Schnitt um zehn Monate.

    Die EU hat die höchsten Grenzwerte
    Im internationalen Vergleich haben viele Länder die Jahres-Grenzwerte deutlich niedriger angesetzt als die Europäische Union.



  • #8

    Frank Markmann (Dienstag, 13 März 2018 10:29)

    Eine Erweiterung der Abbaufläche stellt meiner Meinung nach eine erhebliche Beeinträchtigung der Bevölkerung insbesondere von Walbertsweiler dar. Bereits heute ist die Lärmbelästigung je nach Windrichtung erheblich und würde durch eine solche Erweiterung unerträglich. Die geplanten Erdwälle und Lärmschutzwände schränken die Sicht auf eine freie Landschaft ein. Die Entfernung des Rundwanderwegs führt zu einer erheblichen Einbuße an Lebensqualität, die durch den derzeiten Stand schon genügend beeinträchtigt wurde. (Der Ausblick auf Erdwälle und Lärmschutzwände ist wirklich ein toller Ersatz für den ein freien Blick über eine offene Landschaft) Für alle Grundstücke und Immobilien in Walbertsweiler würde sich ein erheblicher Wertverlust ergeben, zum ausschließlichen wirtschaftlichen Vorteil eines Unternehmens. In Stuttgart und anderen Städten jammert man über die Feinstaub- und Stickoxidbelastung. Will man hier durch den höheren LKW-Verkehr und den Feinstaub durch den Sand sowie den entstehenden Lärm ähnliche Verhältnisse schaffen? Im Naturpark Obere Donau plant man den Kalkabbau, will man deshalb hier in puncto Umweltverschmutzung mitziehen?

  • #9

    M.Klöttschen (Mittwoch, 04 Juli 2018)

    Wir überlegen gerade in Walbertsweiler ein Haus zu kaufen.
    Bin für mehr Lebensqualität und weniger Commerz.
    Der Abstand von 300m sollte nicht unterschritten werden

Vielen Dank für die bis dato eingegangenen Einträge.

Es zeugt davon, dass das Interesse sehr groß ist und die Sorge/Angst betreffend Feinstaub, Lärm und vor allem dem Verlust der Lebensqualität enorm groß ist.